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Wer ist Mitglied der
Jagdgenossenschaft
?
Erklärung
Musterantwort
Mitglieder der
Jagdgenossenschaft
sind gemäß § 9 BJagdG alle Eigentümer von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen
Jagdbezirk
gehören.
Nichtmitglieder sind Personen ohne Grundeigentum in diesem Bezirk
(Jagdpächter,
Jagdgäste) oder Eigentümer von Flächen in
Eigenjagdbezirken
.
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