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Darf man mit einem Kraftfahrzeug auf einem für den allgemeinen Verkehr gesperrten Feldweg fahren?
Erklärung
Musterantwort
Nein. Das
Befahren
von Wegen mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) oder 260 (Verbot für Krafträder sowie Kraftwagen) ist unzulässig.
Jagdausübende sind hierbei an die gleichen Regeln
gebunden
wie alle anderen Verkehrsteilnehmer, sofern keine ausdrückliche, behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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