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Welche
Jagdbezirke
unterscheidet man in Deutschland nach dem Bundesjagdgesetz?
Erklärung
Musterantwort
Eigenjagdbezirke: Flächen ab einer bestimmten Größe (gemäß § 7 BJagdG i.V.m. LJagdG SH in der Regel 75 ha), die einem Eigentümer zusammenhängend gehören.
Gemeinschaftliche Jagdbezirke
: Alle Flächen, die nicht zu einem
Eigenjagdbezirk
gehören und die gesetzliche Mindestgröße (gemäß § 8 BJagdG i.V.m. LJagdG SH in der Regel 250 ha) erreichen.
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