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Dürfen Jugendliche Reizstoffsprühgeräte mit sich führen?
Erklärung
Musterantwort
Ja, ab 14 Jahren ist das
Führen
von Reizstoffsprühgeräten (z.B. Pfefferspray) erlaubt, sofern diese amtlich zugelassen sind.
Die Geräte müssen das amtliche Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen.
Sie müssen zudem ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein.
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