Was trifft auf die Leihgabe von Jagdwaffen zu?
Das Verleihen von Jagdwaffen ist verboten
Nur Flinten dürfen verliehen werden
Das Verleihen von Jagdwaffen ist meldepflichtig, wenn der Zeitraum von 72 Stunden überschritten wird
Zum Verleihen braucht es vorab eine Ermächtigung seitens der zuständigen Sicherheitsbehörde