Wo ist die Jagdausübung immer verboten?
Im Umkreis von 50 m von befahrbaren Straßen und Wegen (außer Forst-, Güter- und Fahrradwegen)
In Gehegen
In Zonen des europäischen Schutzgebietsnetzes (Natura 2000-Gebiete)
In allen Biotopen