Wie wird in Südtirol garantiert, dass eine Bejagung den Beständen der jagdbaren Hühnervögel nicht schadet?
Durch eine Unbedenklichkeitserklärung der Abteilung Natur und Landschaft
Durch ein Gutachten der ISPRA (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale)
Durch ein Verträglichkeitsgutachten des Amtes für Jagd und Fischerei
Durch ein Gutachten der Wildbeobachtungsstelle