Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen?
Wenn der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.
Wenn der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
Wenn der Inhaber der waffenrechtliche Erlaubnis seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.
Wenn der Inhaber der waffenrechtliche Erlaubnis vorübergehend krankheitsbedingt eingeschränkt ist.