Was versteht man unter "Putativnotwehr"?
Überschreitung rechtlicher Grenzen zur Rettung von Sachgütern.
Überschreitung der Notwehr.
Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt.
Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.
Durchführen einer Notwehrhandlung zugunsten eines schutzbedürftigen Dritten.