Auf welche Innentemperatur muss nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bzw. Tierische-Lebensmittelhygieneverordnung das zum Verkauf bestimmte Kleinwild innerhalb einer angemessenen Zeitspanne bzw. alsbald nach seiner Erlegung abgekühlt werden?
Höchstens +4°C.
Höchstens +11°C.
Höchstens +7°C.
Höchstens +15°C.
Höchstens 0°C.
Höchstens -18°C.