In Ihrem Jagdbezirk gibt es eingezäunte Viehweiden und Forstkulturen. Dürfen Sie darin jagen?
Viehweiden nein, Forstkulturen ja.
Ja, denn sie stellen keinen befriedeten Bezirk dar.
Nein, da der Grundeigentümer den Zugang durch Zäune verwehrt.
Nein, da es sich um einen befriedeten Bezirk handelt.
Viehweiden ja, Forstkulturen nein.