Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Thüringen?
Alle Grundflächen einer Gemeinde, mit Ausnahme der befriedeten Bezirke.
Alle Grundflächen einer Gemeinde, soweit sie land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbar sind.
Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 250 Hektar umfassen.
Alle Jagdbezirke innerhalb einer Hegegemeinschaft.
Alle bejagbaren Flächen einer Jagdgenossenschaft.