Wann ist Nachtzeit im Sinne des Bundesjagdgesetzes?
Täglich von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.
1,5 Stunden vor Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden nach Sonnenaufgang.
Von der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung.
Von der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung.
Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.