Was ist richtig? Die Jagdgenossenschaft kann nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde ...
die Jagd ruhen lassen.
die gesetzlich zulässige Anzahl der Pächter beschränken.
die gesetzlich zulässige Anzahl der entgeltlichen Erlaubnisscheine beschränken.
die gesetzlich zulässige Anzahl der unentgeltlichen Erlaubnisscheininhaber beschränken.
die Jagd für eigene Rechnung durch angestellte Jäger ausüben lassen.