Wem steht das Jagdrecht auf Flächen zu, an denen kein Eigentum begründet ist?
Der Bundesrepublik Deutschland.
Dem Jagdbezirksnachbar mit der größten Grenzfläche zu der betreffenden Fläche.
Den Ländern in denen sich die Flächen befinden.
Den Gemeinden in denen sich die Flächen befinden.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten in denen sich die Flächen befinden.