Ihr Jagdhund ist unheilbar krank. Welche Aussage ist richtig?
Sie dürfen den Hund auf Ihrem Grundstück ohne weiteres mit einer geeigneten Jagdwaffe töten.
Ein befreundeter Jagdscheininhaber darf den Hund im Jagdbezirk erschießen.
Sie bringen den Hund unverzüglich zum Tierarzt.
Sie bringen den Hund zum Tierarzt, damit dieser lebensverlängernde Maßnahmen unternimmt, um dem Tierschutzgesetz zu entsprechen.