Innerhalb welcher Frist ist Wildschaden an einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück anzuzeigen?
Sofort.
Innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme.
Bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats.
Innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme.
Zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober.
Innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme.