Welche Arten von Jagdbezirken werden nach § 4 Bundesjagdgesetz unterschieden?
Wald- und Feldjagdbezirke.
Befriedete und nicht befriedete Jagdbezirke.
Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke.
Hochwildjagdbezirke und Niederwildjagdbezirke.
Einstandsgebiete und Nichteinstandsgebiete.