Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Thüringer Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?
Eingezäunte Forstkulturen.
Wild- und Pelztierfarmen.
Feldscheune mit eingezäunter Viehweide.
Wochenendbungalow mit eingezäuntem Hausgarten im Außenbereich.
Umfriedeter Obstgarten im Außenbereich.
Umfriedetes Heulager, welches unmittelbar an ein Wohnhaus im Außenbereich angrenzt.