Welche Aussage zur vorläufigen Festnahme ist falsch?
Das Recht zur vorläufigen Festnahme gilt als Jedermannsrecht, auch wenn der Täter persönlich bekannt ist oder sich ausweisen kann.
Der Täter muss auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt werden.
Tat in diesem Sinne muss eine Straftat sein.
Der Täter muss der Flucht verdächtig sein, oder seine Identität kann nicht sofort festgestellt werden.
Zur vorläufigen Festnahme reicht z. B. die Formulierung aus: "Ich habe Sie beim Wildern beobachtet, sie sind hiermit vorläufig festgenommen".