Sie haben auf der Jagd in Thüringen 5 Rabenkrähen und 3 Elstern erlegt. Wie dürfen Sie diese weiter verwerten?
Die Verwertung im eigenen Haushalt ist zulässig.
Der Verkauf an einen befreundeten Arbeitskollegen ist zulässig.
Der Verkauf an einen Wildverarbeitungsbetrieb ist zulässig.
Der Verkauf an einen Gaststättenbetrieb ist zulässig.
Die unentgeltliche Weitergabe an einen Nachbarn ist zulässig.