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Bei welcher der nachgenannten Gefahrenlagen ist nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) die Schusswaffe zu entladen?
A
Überwinden von Hindernissen
B
Schlechte Wetterverhältnisse
C
Pirschen im Hochgebirge
Bei welcher der nachgenannten Gefahrenlagen ist nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) die Schusswaffe zu entladen?
Überwinden von Hindernissen
Schlechte Wetterverhältnisse
Pirschen im Hochgebirge