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Was gilt, wenn Sie mehrere Entzündungsherde am Wildkörper feststellen?
A
Eine amtliche Fleischuntersuchung ist nötig, der amtliche Tierarzt entscheidet über die Verwertbarkeit.
B
Das Wildbret ist trotz der Entzündungen voll verwertbar.
C
Nach großzügigem Ausschneiden der Entzündungen ist eine Abgabe an Dritte ohne amtliche Fleischuntersuchung möglich.