Was gilt, wenn Sie mehrere Entzündungsherde am Wildkörper feststellen?
Eine amtliche Fleischuntersuchung ist nötig, der amtliche Tierarzt entscheidet über die Verwertbarkeit.
Das Wildbret ist trotz der Entzündungen voll verwertbar.
Nach großzügigem Ausschneiden der Entzündungen ist eine Abgabe an Dritte ohne amtliche Fleischuntersuchung möglich.