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Bedarf die Errichtung eines Hochsitzes auf einer Viehweide der schriftlichen Einwilligung des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten?
A
Nein. Das vom Grundeigentümer durch Verpachtung weitergegebene Recht zur Ausübung der Jagd ist seinem Recht zur landwirtschaftlichen Nutzung (auch bei Weitergabe des Rechts durch Verpachtung) gleichgestellt.
B
Ja. Ersatzweise kann die untere Jagdbehörde die Duldung der jagdlichen Einrichtung gegenüber dem Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigten bei dessen Nichteinwilligung anordnen.
C
Nein, es reicht eine mündliche Einwilligung.