Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Thüringen? ¿
alle Grundflächen einer Gemeinde, mit Ausnahme der befriedeten Bezirke
alle Grundflächen einer Gemeinde, soweit sie land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbar sind
alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 250 ha umfassen