Wann ist Nachtzeit im Sinne des Bundesjagdgesetzes?
täglich von 22:00 bis 6:00 Uhr
1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang
1,5 Stunden vor Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden nach Sonnenaufgang