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Welche Aussage zum Jagdpachtvertrag ist richtig?
A
Der laufende Jagdpachtvertrag darf nicht um mehr als 9 Jahre verlängert werden.
B
Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen und ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
C
Die Jagdbehörde kann den Jagdpachtvertrag binnen 3 Monate nach Eingang der Anzeige beanstanden.