Welche Aussage zum Jagdpachtvertrag ist richtig?
Der laufende Jagdpachtvertrag darf nicht um mehr als 9 Jahre verlängert werden.
Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen und ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Jagdbehörde kann den Jagdpachtvertrag binnen 3 Monate nach Eingang der Anzeige beanstanden.