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Innerhalb welcher Frist ist Wildschaden an einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück anzuzeigen?
A
sofort
B
innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme
C
bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats
Innerhalb welcher Frist ist Wildschaden an einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück anzuzeigen?
sofort
innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme
bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats