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Was ist beim Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12 cm sowie von Einhandmessern außerhalb eines damit in Zusammenhang stehenden Bedürfnisses oder berechtigten Interesses zu beachten?
Was ist beim Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12 cm sowie von Einhandmessern außerhalb eines damit in Zusammenhang stehenden Bedürfnisses oder berechtigten Interesses zu beachten?