Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?
Die Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann zum Entzug des Jagdscheins führen.
Die Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann nicht zum Entzug des Jagdscheins führen.
Lediglich waffenrechtliche Verstöße führen zum Entzug des Jagdscheines.