Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Brandenburg?

Brandenburg

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  • Landeswald ist im Alleineigentum des Landes Brandenburg.
  • Körperschaftswald ist im Alleineigentum von Städten, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
  • Privatwald umfasst den von Religionsgemeinschaften und , der nicht als Landes- oder Körperschaftswald kategorisiert ist.
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