Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Brandenburg?
Brandenburg
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Landeswald ist im Alleineigentum des Landes Brandenburg.
Körperschaftswald ist im Alleineigentum von Städten, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Privatwald umfasst den Wald von Religionsgemeinschaften und Wald, der nicht als Landes- oder Körperschaftswald kategorisiert ist.