Für fehlerhafte Wildbretprodukte haftet der Hersteller gemäß dem Produkthaftungsgesetz
Der Hersteller ist verantwortlich für die Sicherheit und Qualität des Wildbrets und haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen (§ 1 ProdhaftG)
Dies umfasst auch Jagdprodukte und landwirtschaftliche Erzeugnisse