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Bei Ihren erlegten Stück entsteht der Verdacht, dass eine anzeigepflichtige Wildkrankheit vorliegt. Wo müssen Sie diese melden?

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Der Verdacht auf anzeigepflichtige Wildkrankheiten ist der Bezirksverwaltungsbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

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