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Bei einem Reviergang treffen Sie auf eine Person mit zwei schwarzroten Krebsen, die sie im Bach aussetzen möchte. Wie klären Sie auf?

Oberösterreich (Österreich)

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Das Aussetzen gebietsfremder Arten in der Natur ist gesetzlich verboten. Die Gefahr besteht, dass sich die fremden Krebse etablieren (Neozoon) und durch Konkurrenz oder Krankheiten als invasive Art Schaden anrichten. Die Tiere dürfen nicht ausgesetzt werden, sondern sind ins Aquariengeschäft zurückzubringen oder sachgemäß zu töten und entsorgen.

Oberösterreich (Österreich)

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