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Ist eine Notzeitfütterung im Burgenland zulässig?

Burgenland (Österreich)

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Ja, im Burgenland ist eine Notzeitfütterung im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis zum 31. März erlaubt und kann bei Mangellage behördlich angeordnet werden.

Burgenland (Österreich)

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