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Innerhalb welcher Frist muss die Abschussmeldepflicht erfolgen und wie ist das Verfahren in der Steiermark?

Steiermark (Österreich)

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  • Frist:
    • Binnen 3 Tagen nach dem Abschuss
  • Verfahren:
    • Elektronische Abschussmeldung oder Abschussmeldekarte an den Bezirksjägermeister
    • Gilt für alles erlegte und gefallene Wild
Steiermark (Österreich)

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