Die Jagdzeiten für Schwarzwild im Saarland sind in der Durchführungsverordnung zum Saarländischen Jagdgesetz (DVO-SJG) festgelegt. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 DVO-SJG gilt: "1. für Schwarzwild: ganzjährig" Dies bedeutet, dass Schwarzwild im Saarland das ganze Jahr über bejagt werden darf.
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