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Nennen Sie die in Schleswig-Holstein zuständigen Behörden für die Jagd.

Schleswig-Holstein

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  • Oberste Jagdbehörde: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschut
  • Untere Jagdbehörden: Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte.
  • Eine Obere Jagdbehörde existiert im Landesjagdgesetz nicht
Schleswig-Holstein

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