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Wie wird 'Zucht' in § 4 TSchG definiert?

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Zucht ist die Fortpflanzung von Tieren unter Verantwortung des Halters durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte oder nicht verhinderte Anpaarung, das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung von Techniken der Reproduktionsmedizin.

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