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Was umfasst der Begriff „Tiere“ in der
Bundeswildschutzverordnung
?
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Umfasst lebende und tote Tiere sowie deren erkennbare Teile, Erzeugnisse, Eier und Nester.
Ein Verbot ein Tier zu
besitzen
, umfasst deshalb auch die Eier dieses Tieres.
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