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Was bedeutet ? Wie ist das der rechtlich zu bewerten?

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Kupieren

ist die operative Entfernung oder Verkleinerung von (Schwanz) oder Behängen (Ohren) bei Hunden. Das der Behänge ist verboten. Das der ist prinzipiell verboten, jedoch bei jagdlich geführten Hunden vereinzelt zulässig (z.B. Deutsch-Kurzhaar/Drahthaar oder Weimaraner-Kurzhaar).

Zuvor müssen tierärztliche Bedenken ausgeschlossen werden. Außerdem darf die Prozedur nur durch einen Tierarzt unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Meist findet das in den ersten 1 bis 3 Lebenstagen statt.

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