Kupieren ist die operative Entfernung oder Verkleinerung von Rute (Schwanz) oder Behängen (Ohren) bei Hunden. Das Kupieren der Behänge ist verboten. Das Kupieren der Rute ist prinzipiell verboten, jedoch bei jagdlich geführten Hunden vereinzelt zulässig (z.B. Deutsch-Kurzhaar
Zuvor müssen tierärztliche Bedenken ausgeschlossen werden. Außerdem darf die Prozedur nur durch einen Tierarzt unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Meist findet das Kupieren in den ersten 1 bis 3 Lebenstagen statt.
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