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Ein Eigenjagdbezirk liegt zu 60 % in Baden-Württemberg und zu 40 % in Bayern mit einer Gesamtgröße von 95 ha. Ist dies rechtlich zulässig?

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Ja.

  • Ein Eigenjagdbezirk kann sich über eine Landesgrenze hinweg erstrecken.
  • Die Landesgrenze ist für die Erreichung der Mindestgröße (nach BJagdG i. d. R. 75 ha) unerheblich.
  • Die Flächen müssen lediglich zusammenhängen und im Eigentum derselben Person oder Personengemeinschaft stehen.

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