Wie ist die Haftung bei einer Jagdgesellschaft geregelt?
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Alle Mitglieder zur ungeteilten Hand für:
Haftung zur ungeteilten Hand bedeutet, dass mehrere Personen – etwa Mitpächter - gemeinsam für eine Schuld einstehen müssen. Dabei haftet jede einzelne Person für die gesamte Forderung, nicht bloß für ihren Anteil.
MerkeBei ungeteilter Hand ist jeder ganz dran!Frage anzeigen