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Wie ist die Haftung bei einer Jagdgesellschaft geregelt?

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Alle Mitglieder zur ungeteilten Hand für:

  • Pachtzins und Nebenkosten
  • Jagd- und Wildschäden
  • Vertragsstrafen
  • Sonstige Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag

Haftung zur ungeteilten Hand bedeutet, dass mehrere Personen – etwa Mitpächter - gemeinsam für eine Schuld einstehen müssen. Dabei haftet jede einzelne Person für die gesamte Forderung, nicht bloß für ihren Anteil.

MerkeBei ungeteilter Hand ist jeder ganz dran!

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