Was gilt als Jäger-Eigenbedarf und was bedeutet das für den ?

Oberösterreich (Österreich)

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Fleisch vom erlegter Tiere oder daraus hergestellte Erzeugnisse für den privaten häuslichen Gebrauch unterliegt nicht dem Hygienerecht. Der kann selbst entscheiden, ob er das Fleisch ausschließlich für sich selbst verwendet.

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