Was gilt als Jäger-Eigenbedarf und was bedeutet das für den Erleger?
Oberösterreich (Österreich)
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Fleisch vom Jäger erlegter Tiere oder daraus hergestellte Erzeugnisse für den privaten häuslichen Gebrauch unterliegt nicht dem Hygienerecht. Der Jäger kann selbst entscheiden, ob er das Fleisch ausschließlich für sich selbst verwendet.