Unterliegt der Marderhund in Hamburg dem Jagrecht? Falls ja, hat er eine Jagdzeit?
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Der Marderhund unterliegt in Hamburg dem Jagdrecht. Er darf generell das ganze Jahr über erlegt werden, außer während der Setz- und Brutzeiten vom 1. März bis 30. Juni, wo Elterntiere verschont werden müssen.
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