Welche Regelungen gibt es bezüglich des Mitführens eines Dienstausweises für Jagdaufseher in Wien?

Wien (Österreich)

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Dienstabzeichen und Dienstausweis:

  • Dienstabzeichen mit Wiener Stadtwappen an derlinken Brustseite sichtbar tragen
  • Dienstausweis mitführen und auf Verlangen vorweisen
    • Dienstausweis enthält: Identität, Aufsichtsbereich und Eigenschaft als Jagdaufseher sowie das Wiener Stadtwappen

Rückgabe:

  • Bei Beendigung der Tätigkeit sind beide unverzüglich zurückzustellen

Vormerkungen:

  • Magristrat führt Register mit Namen, Geburtsdaten, Wohnort und Abzeichennumme
Wien (Österreich)

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