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Welche Regelungen gibt es bezüglich des Mitführens eines Dienstausweises für Jagdaufseher in Wien?

Wien (Österreich)

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  • Dienstabzeichen und Dienstausweis:
    • Dienstabzeichen mit Wiener Stadtwappen an derlinken Brustseite sichtbar tragen
    • Dienstausweis mitführen und auf Verlangen vorweisen
  • Dienstausweis enthält:
    • Identität, Aufsichtsbereich und Eigenschaft als Jagdaufseher sowie das Wiener Stadtwappen
  • Rückgabe:
    • Bei Beendigung der Tätigkeit sind beide unverzüglich zurückzustellen
  • Vormerkungen:
    • Magristrat führt Register mit Namen, Geburtsdaten, Wohnort und Abzeichennumme
Wien (Österreich)

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