Unter welchen Voraussetzungen können Jagdhüter in Oberösterreich Gebrauch von ihren machen?

Oberösterreich (Österreich)

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Jagdhüter in Oberösterreich dürfen gebrauchen bei:

  • Rechtswidrigem Angriff auf Leben – zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffs
  • Unmittelbarer Bedrohung durch bewaffnete Person – bei verbotswidrigem Durchstreifen des Jagdgebiets
  • Mittelbarer Bedrohung durch bewaffnete Person – wenn diese beim unberechtigten Durchstreifen die nach Aufforderung nicht ablegt oder wieder aufnimmt

Oberösterreich (Österreich)

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