Unter welchen Voraussetzungen können Jagdhüter in Oberösterreich Gebrauch von ihren Waffen machen?
Oberösterreich (Österreich)
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Jagdhüter in Oberösterreich dürfen Waffen gebrauchen bei:
Rechtswidrigem Angriff auf Leben – zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffs
Unmittelbarer Bedrohung durch bewaffnete Person – bei verbotswidrigem Durchstreifen des Jagdgebiets
Mittelbarer Bedrohung durch bewaffnete Person – wenn diese beim unberechtigten Durchstreifen die Waffe nach Aufforderung nicht ablegt oder wieder aufnimmt