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Sie haben einen Gemeinschaftsjagdbezirk gepachtet. Dürfen Sie ihn nach Belieben unterverpachten?

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Nein! Die Teilung eines Gemeinschaftsjagdbezirks ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Mindestgröße und andere Regelungen hängen vom jeweiligen Landesjagdgesetz ab.

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