Du hast einen Gemeinschaftsjagdbezirk gepachtet. Darfst du ihn nach Belieben unterverpachten?
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Nein! Die Teilung eines Gemeinschaftsjagdbezirks ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Mindestgröße und andere Regelungen hängen vom jeweiligen Landesjagdgesetz ab.
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