Welche Voraussetzungen gelten für Unterverpachtungen und Weiterverpachtungen in Oberösterreich?

Oberösterreich (Österreich)

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Unterverpachtung:

  • Grundsätzlich verboten

Weiterverpachtung:

  • Gemeindejagdvorstand muss zustimmen
  • Behörde kann erlauben, wenn den Interessen der Jagd oder der Land- und nicht zuwidergelaufen wird
Oberösterreich (Österreich)

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