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Was versteht man unter dem Begriff 'Rotwildgebiete'?

Baden-Württemberg

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Unter Rotwildgebieten versteht man gesetzlich festgelegte Gebiete, in denen Rotwild vorkommen darf und gehegt sowie bewirtschaftet wird.

  • Außerhalb dieser Gebiete ist das Vorkommen von Rotwild rechtlich meist nicht vorgesehen.
  • Dort auftretendes weibliches Rotwild und Kälber muss während der Jagdzeit erlegt werden. Männliches Rotwild ab Jährling ist seit 2026 vom Abschussgebot ausgenommen (§ 3 Abs. 1 RotWGebBV BW).
Baden-Württemberg

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