Was versteht man unter dem Begriff 'Rotwildgebiete'?
Baden-Württemberg
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Unter Rotwildgebieten versteht man gesetzlich festgelegte Gebiete, in denen Rotwild vorkommen darf und gehegt sowie bewirtschaftet wird.
Außerhalb dieser Gebiete ist das Vorkommen von Rotwild rechtlich meist nicht vorgesehen.
Dort auftretendes weibliches Rotwild und Kälber muss während der Jagdzeit erlegt werden. Männliches Rotwild ab Jährling ist seit 2026 vom Abschussgebot ausgenommen (§ 3 Abs. 1 RotWGebBV BW).